Zum 09.02.2018 erfolgt der Beitragseinzug (Hauptverein und Abteilungsbeiträge) für das Jahr 2018.
Sie erkennen unsere Abbuchungen an der Gläubiger-
Wir bitten unsere Mitglieder folgendes zu beachten:
Neue Beitragsordnung des jährlichen Grundbeitrags zum 01.01.2018 – beschlossen durch die außerordentliche Mitgliederversammlung am 22.11.2017
a. Kinder bis 10 Jahre 30,00 € (war bisher bis 14 Jahre!)
b. Jugendliche (11 bis18 Jahre) 40,00 € (war bisher 15 bis 18 Jahre)
c. Erwachsene bis 63 Jahre 80,00 €
d. für in Ausbildung, Wehrpflicht, Ersatzdienst oder ähnliche Bereiche befindliche Personen über 18 Jahre auf schriftlichen Antrag und Begleitpersonen Bambini-Turnen 40,00 €
e. Ehepaare und Familien inkl. Kinder bis 18 Jahre 120,00 €
f. Rentner 64 -75 Jahre 40,00 €
g. Rentner ab 76 Jahre, Schiedsrichter und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Für Mitglieder des Jahrganges 2007 und gilt der Beitragssatz „Kind“, für Mitglieder der Jahrgänge 2000 bis 2006 gilt der Beitragssatz „Jugendlich“. Die jeweiligen Stammdatenänderungen wurden in der Mitgliederverwaltung angepasst.
Mitglieder des Jahrganges 1999 gehören nicht mehr dem Familien- oder Jugendbeitrag an und wurden zum 01.01.2018 auf den Erwachsenenbeitrag umgestellt. Sofern sich diese Mitglieder in der Schul- oder Berufsausbildung, Studium einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder vergleichbarem befinden, gilt gegen Vorlage einer Bescheinigung der ermäßigte Beitrag für Schüler, Studenten und Auszubildende. Die Bescheinigungen haben eine entsprechende Gültigkeit wie auf dem Dokument jeweils vermerkt wurde. Bescheinigungen, welche bis zum 31.12.2017 befristet waren, müssen unbedingt verlängert und erneut eingereicht werden. Mitglieder des Jahrganges 1953 wurden automatisch auf den Beitragssatz „Senioren ermäßigt“ umgestellt. Mitglieder des Jahrganges 1941 wurden automatisch auf den Beitragssatz „Senioren beitragsfrei“ umgestellt.
Mitglieder welche ihren Beitrag per Rechnung bezahlen, entrichten den Beitrag nach Erhalt der Beitragsrechnung. Für den größeren Verwaltungsaufwand wird eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € erhoben. Die entsprechenden Beitragsrechnungen werden dem Personenkreis im Laufe des Februar 2018 per Post zugestellt.
Zusätzlich bitten wir alle Mitglieder zu prüfen, ob dem Verein die aktuellen Daten insbesondere Bankverbindungen (BIC und IBAN) und Anschriften wie auch Emailadressen und Telefonnummern vorliegen. Teilen Sie uns bitte Änderungen der Bankverbindung mit. Sie ersparen uns und sich dadurch hohe Kosten durch Rückbelastungen der Geldinstitute.
Gerne können Sie uns die Unterlagen und Informationen per Email unter info@tsv-herrlingen.de zukommen lassen.
Bezüglich möglicher Kündigungen bitten wir folgende Vorgaben zu beachten. Die Mitgliedschaft beim TSV Herrlingen ist eine Jahres-Mitgliedschaft. Kündigungen sind immer nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss schriftlich (Brief oder Email) mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum 31.12. der Geschäftsstelle des TSV Herrlingen vorliegen.
Herzlichen Dank für ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.